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Donnerstag, 26. Dezember 2024 Mediadaten
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NRW (red). Ab heute gelten strengere Auflagen für die Einreise aus den Niederlanden und Belgien nach Nordrhein-Westfalen. Hintergrund ist die Entscheidung der Bundesregierung, die Länder zu Hochrisikogebieten hochzustufen. Damit treten automatisch strengere Anforderungen aus der Einreiseverordnung des Bundes in Kraft.

Europaminister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner: „Die Hochstufung Belgiens und der Niederlande war unvermeidbar. Die Bundesregierung musste auf die rasant steigenden Infektionszahlen reagieren. Wichtig ist, der kleine Grenzverkehr bleibt. Wir stimmen uns mit beiden Ländern weiterhin eng ab.“

Wer aus Belgien oder den Niederlanden nach Nordrhein-Westfalen einreist oder nach einem Aufenthalt dort zurückkehrt, muss die folgenden Regeln beachten:

Anmeldepflicht: Reisende müssen sich vor ihrer Einreise über das Portal der Bundesregierung anmelden (www.einreiseanmeldung.de) und einen Nachweis über die erfolgreiche Anmeldung mitführen.

Quarantänepflicht: Grundsätzlich gilt eine Quarantänepflicht von zehn Tagen. Wer eine Impfung oder Genesung nachweist, kann die Quarantäne sofort beenden oder muss sie gar nicht erst antreten. Alle anderen Personen können die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Testergebnis beenden. Für Kinder unter zwölf Jahre endet die Quarantäne automatisch nach fünf Tagen.

Nachweispflicht: Schon bei Grenzübertritt müssen Einreisende einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung, oder ein negatives Testergebnis (Schnelltest oder PCR-Test) mitführen.

Für den so genannten „kleinen Grenzverkehr“ gelten einige Ausnahmen von diesen Regeln. So entfällt für Grenzpendler und Personen, die sich für weniger als 24 Stunden in den Niederlanden aufgehalten haben oder für weniger als 24 Stunden nach Deutschland einreisen, die Anmelde- und Quarantänepflicht. Die Nachweispflicht bei Einreise besteht weiterhin. Für nicht geimpfte oder genesene Personen genügen in diesem Fall aber zwei Testungen pro Woche.

Für Verwandtenbesuche von weniger als 72 Stunden im Nachbarland besteht ebenfalls keine Anmelde- und Quarantänepflicht. Ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis muss aber dennoch bereits bei Einreise vorgelegt werden.

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