Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter (red). Die Bundesregierung hat am 29. Juni im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise den Regelsatz der Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 zur Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur von 19 % auf 16 % abgesenkt.

"Diese Senkung der Umsatzsteuer werden wir selbstverständlich vollumfänglich an unsere Kunden weitergeben. Nach aktuellen Informationen betrifft dies in der Regel die gesamte Energie, die wir Ihnen im Jahre 2020 geliefert haben und noch liefern werden. Damit profitieren Sie als unser Kunde auch schon für das erste Halbjahr von der Umsatzsteuersenkung", so Dietmar Hillebrand von der BeSte Stadtwerke GmbH.

"In der letzten Woche haben wir einige Kunden um die Abgabe von Zählerständen gebeten, da wir gerade durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie erkennbare Veränderungen in Ihrem Verbrauchsverhalten durch vermehrte Homeoffice-Tätigkeiten oder eine Veränderung des Koch- und Freizeitverhaltens erwarten. Auch wenn wir die weiteren Entwicklungen im Jahr 2020 nicht absehen können, überprüfen wir in diesem Zusammenhang gerne die Höhe der laufenden Abschlagsbeträge und würden uns bei einem nennenswerten Anpassungsbedarf nach oben oder unten mit Ihnen in Verbindung setzen. Eine grundsätzliche Anpassung Ihrer Abschläge ist nicht notwendig, da in der Jahresabrechnung alle Beträge verrechnet werden und Ihnen in keinem Fall Geld verloren geht", so Hillebrand weiter.

"Falls Sie uns auch Ihren Zählerstand mitteilen möchten, nutzen Sie bitte unserer Internetseite: www.beste-stadtwerke.de/kundenportal. Unsere Kundencenter in Steinheim, Beverungen und Bad Driburg sind zwar wieder für Sie geöffnet, dennoch bitten wir aufgrund der aktuellen Einschränkungen von persönlichen Mitteilungen abzusehen.  Senkung der EEG Umlage zum 01.01.2021 von aktuell 6,756 ct/kWh auf 6,5 ct/kWh (jeweils Nettobeträge). Im Maßnahmenpaket hat die Bundesregierung auch beschlossen, den EEG Satz in der Stromlieferung für das kommende Jahr auf 6,50 ct/kWh (netto) festzulegen. Auch hier können wir Ihnen bereits jetzt mitteilen, dass wir die Senkung der EEG Umlage zum 01.01.2021 bei unseren Stromsonderprodukten vollumfänglich an unsere Kunden weitergeben. Unklar ist allerdings noch die Entwicklung weiterer Strompreisbestandteile, sodass wir heute noch keine Aussage über den Gesamtpreis für 2021 machen können", erklärt Hillebrand abschließend.

 

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg#joomlaImage://local-images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg?width=295&height=255