Kreis Höxter (red). Nach und nach müssen in Deutschland alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. „Zurzeit erreichen uns zahlreiche Anrufe von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, ob sie diesen Tausch bereits hätten vornehmen müssen“, erläutert Elisabeth Scheel vom Kreis Höxter, Leiterin der Abteilung Straßenverkehr. Deshalb weist der Kreis Höxter noch einmal auf die gültigen Regeln und Fristen hin.
Grund für die Umtauschpflicht ist das Ziel, in ganz Europa einen einheitlichen, fälschungssicheren Führerschein zu haben. Außerdem werden alle ausgestellten Führerscheine in einer zentralen Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt erfasst, um Missbrauch zu vermeiden. Die Frist für diesen Umtausch ist nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Diejenigen, die noch einen grauen oder rosa Papierführerschein besitzen und zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 gehören, sollten ihren Führerschein laut Zeitplan eigentlich bis zum 19. Januar 2022 umtauschen.
„Hier gibt es aber eine gewisse Entwarnung, denn die Polizei ist angewiesen, bis zum 19. Juli bei einer Kontrolle keine kostenpflichtige Verwarnung auszusprechen“, kann Scheel beruhigen. Damit werde ausreichend berücksichtigt, dass es aufgrund der Corona-Pandemie schwieriger sei, den Umtausch der alten Führerscheine vorzunehmen. Auch beim Kreis Höxter sei es nicht möglich, die aufgrund der näher rückenden Frist stark angewachsene Zahl von Anträgen bis zum 19. Januar zu bearbeiten. Darüber hinaus sei bei der Herstellung der neuen Führerscheine durch die Bundesdruckerei ebenfalls mit Verzögerungen zu rechnen.
Da ein Besuch der Führerscheinstelle im Kreishaus in Höxter wegen der Corona-Schutzmaßnahmen zurzeit nur mit Termin und unter Einhaltung der 3-G-Regeln möglich ist, bittet Elisabeth Scheel darum, dass sich zurzeit wirklich nur die Führerscheinbesitzer aus den Jahrgängen 1953 bis 1958 um den Umtausch kümmern. Die Führerscheinstelle ist telefonisch unter 05271 / 965-1441 zu erreichen. Ein persönlicher Besuch ist nicht zwingend erforderlich: Es gibt auch die Möglichkeit, sich das Formular für die Antragstellung herunterzuladen und ausgefüllt mit einem biometrischen Lichtbild per Post an die Führerscheinstelle des Kreises Höxter, Moltkestraße 12 in 37671 Höxter, zu schicken.
Das Formular und ausführliche Informationen gibt es unter www.kreis-hoexter.de/6624
Foto: Kreis Höxter