OWL (red). Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe hat im vergangenen Jahr 1.180 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Bei 158 Fällen (13,4 Prozent) erwies sich der Verdacht der Patientinnen und Patienten auf einen Behandlungsfehler als medizinisch berechtigt, in 111 Fällen (9,4 Prozent) war auch ein Schaden für die Gesundheit eingetreten.
Chirurginnen und Chirurgen sowie Orthopädinnen und Orthopäden werden am häufigsten mit Behandlungsfehlervorwürfen konfrontiert (50 Prozent). In Anbetracht der mehr als 450.000 künstlichen Hüft- und Kniegelenke, die in Deutschland jährlich implantiert werden, verwundert es nicht, dass sich 10 Prozent der Behandlungsfehlervorwürfe auf die Endoprothetik bezogen. Die anderen Fachgebiete waren deutlich seltener dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers ausgesetzt: 9 Prozent der Vorwürfe richteten sich gegen eine zahnärztliche Behandlung, je 8 Prozent gegen eine internistische Behandlung und gegen eine Behandlung in der Gynäkologie einschließlich der Geburtshilfe. 7 Prozent der Vorwürfe betrafen eine neurochirurgische Behandlung. Der Großteil der vermuteten Behandlungsfehler konzentrierte sich auf stationäre Behandlungen (70 Prozent).
Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe zieht aus der Behandlungsfehlerstatistik 2020 einmal mehr das Fazit, dass angesichts von etwa je 20 Millionen Patienten, die bundesweit in Kliniken stationär und ambulant behandelt werden sowie der um ein vielfaches höheren ambulanten Behandlungen in Arztpraxen ein Behandlungsfehler eher selten vorkommt. Für die Patientinnen und Patienten ist das ganz allgemein eine gute Botschaft. „Mit der Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung leisten wir einen wesentlichen Beitrag zu mehr Patientensicherheit und Transparenz“, erklärt Dr. Martin Rieger, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe. „Patientinnen und Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, erhalten bei uns wertvolle Unterstützung.“
Foto: Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe