NRW (red). Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat das Sonderprogramm „Heimat 2020“ zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage aufgelegt. Wie die Geschäftsstelle Ehrenamt beim Kreis Höxter mitteilt, stehen in diesem Programm für Heimat und Brauchtum 50 Millionen Euro zur Unterstützung bereit. Anträge können ab sofort ausschließlich online gestellt werden.
Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens. „Von den damit verbundenen Einschränkungen ist auch das bürgerschaftliche Engagement in der Heimatarbeit auf unterschiedlichen Ebenen stark betroffen“, sagt Landrat Friedhelm Spieker. „Wir sind deshalb dem Westfälischen Heimatbund dankbar, dass er als Dachverband der Heimatakteurinnen und -akteure in Westfalen gegenüber dem Land NRW nachdrücklich dafür eingetreten ist, auch Vereine der Heimatbewegung angemessen finanziell in dieser Krisenzeit zu unterstützen.“
Die zuständige NRW-Heimatministerin Ina Scharrenbach hat auf die Stärke des Ehrenamts in Nordrhein-Westfalen hingewiesen, die bei der Bewältigung der Corona-Krise geholfen habe. Gerade die vielen Vereine hätten ihre Strukturen genutzt, um ehrenamtlich Nachbarschaftshilfen oder Einkäufe zu organisieren. „Dieses Ehrenamt ist oftmals sichtbares Zeichen unserer Traditionen, unseres Brauchtums und unserer Heimat“, so Scharrenbach. „Durch die Corona-Pandemie kommen zahlreiche gemeinnützige Vereine unter finanziellen Druck: Veranstaltungen, die aus Infektionsschutzgründen abgesagt werden mussten und müssen, Feiern und Feste, die Menschen zusammenbringen und in zahlreichen Orten und Regionen Fundament unserer Gemeinschaft und Zugehörigkeit sind, dürfen nicht stattfinden.“
Gleichzeitig bleiben die Vereine auf Kosten sitzen, denn Vereinsheime müssen unterhalten, Mieten entrichtet und andere Fixkosten getragen werden. „Genau da setzt das 50 Millionen Euro schwere Sonderprogramm der Landesregierung an“, erklärt die Ministerin. „Gemeinnützige Vereine können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen.“ Antragsberechtigt sind alle als gemeinnützig oder mildtätig anerkannten Vereine und vergleichbare Organisationen in NRW, die bereits vor dem 1. Januar 2020 bestanden haben. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Von der Zuschussgewährung ausgeschlossen sind Vereine, die bereits aus einem anderen Programm eine Corona-Soforthilfe oder vergleichbare Leistungen erhalten haben oder erhalten können.
„Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die die Existenz bedrohen und zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnten“, ergänzt Kreisdirektor Klaus Schumacher. Für die Bezuschussung werde ein Betrachtungszeitraum vom 1. März bis 31. Oktober 2020 zugrunde gelegt. Die Geschäftsstelle Ehrenamt beim Kreis Höxter empfiehlt, die Förderrichtlinien und die zugehörigen FAQ mit großer Sorgfalt zu lesen, da es bei der Antragstellung einige Details zu beachten gilt. Alle weiteren Informationen und das Antragsformular gibt es im Internet unter www.kreis-hoexter.de/4776