Höxter (red). Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe sieht ihr Nutzungskonzept für den Gemeinwohl-Campus Höxter durch eine gesetzliche Klarstellung bestätigt. Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben mit einem Änderungsantrag den Begriff des Hochschulstandortes im Hochschulstärkungsgesetz konkretisiert.
Forschung, Lehre und Transfer bleiben zentrale Bestandteile
Nach der Konkretisierung gelten Hochschulstandorte als Orte, an denen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie anwendungsbezogene Lehre und Studium wahrgenommen werden. Die TH OWL sieht darin eine Bestätigung ihres bereits Ende vergangenen Jahres dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegten Nutzungskonzeptes für den Gemeinwohl-Campus Höxter.
Das Konzept sieht vor, dass die TH OWL in Höxter auch künftig Forschung, Transfer sowie Lehrveranstaltungen und Weiterbildung durchführt. Damit würden die Merkmale eines Hochschulstandortes entsprechend der nun gesetzlich konkretisierten Definition weiterhin erfüllt.
TH OWL bekennt sich zum Standort Höxter
Die TH OWL steht unverändert zu ihrem Standort Höxter. Der Gemeinwohl-Campus soll den Hochschulstandort zukunftsfähig weiterentwickeln und zugleich seine Bedeutung für Forschung, Lehre, Innovation und regionalen Wissenstransfer langfristig stärken.
Foto: TH OWL