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Freitag, 06. September 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Sommerzeit ist Urlaubszeit. Menschen, die im Urlaub auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen sind, dürfen diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen. Damit wird die medizinische Versorgung sichergestellt. Allerdings müssen Patienten einige Regeln beachten, damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt. 

Formulare für Reisen innerhalb des Schengener Raums

„Wichtig ist, dass die Patienten, eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes mit sich führen, die vom Gesundheitsamt beglaubigt worden ist. Die Vorschriften sind unbedingt einzuhalten“, betont Dr. Wilfried Münster, Amtsarzt und Leiter der Abteilung Gesundheitsdienst beim Kreis Höxter. Für Reisen in Staaten des Schengener Abkommens gibt es ein einheitliches Formular, das in folgenden Ländern anerkannt wird: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Formulare für Reisen außerhalb des Schengener Raums

Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums sollte sich der Patient vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen. Für diese Bescheinigung gibt es ebenfalls ein Muster, dieses ist allerdings nicht international abgestimmt. Daher sollte sich der Reisende vor Reiseantritt bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung über die Rechtslage im Ziel- oder Transitland informieren. Auch diese ärztliche Bescheinigung muss vom Gesundheitsamt beglaubigt werden.

Beglaubigung des Gesundheitsamts

Das Gesundheitsamt rät Betroffenen, ihren Hausarzt zu fragen, ob er ein Muster der jeweils benötigten Bescheinigung vorliegen hat. Zudem können die benötigten Formulare auf der Internetseite des Kreises Höxter heruntergeladen werden. Für die Beglaubigung der Bescheinigung ist es ratsam, einen Termin mit dem Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 05271/965-2222 oder unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu vereinbaren. Außerdem muss neben der vom Arzt ausgestellten Bescheinigung das Original der ärztlichen Verschreibung (Rezepte) des Betäubungsmittels mitgebracht werden. 

Ausführliche Informationen zum Thema gibt es auf der Internetseite des Kreises Höxter. Dort werden auch die benötigten Formulare zum Download unter www.kreis-hoexter.de/9229 angeboten.

 

 

 

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