Niedersachsen (lbr). In Niedersachsen häufen sich die Schwierigkeiten bei der kostendeckenden Erstattung der Fundtierverwahrung durch die Kommunen. Der Landestierschutzverband Niedersachsen berichtet, dass viele Tierschutzvereine mit der Situation konfrontiert seien, nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben, um Fundtiere ordnungsgemäß zu versorgen. Daher legen sie oftmals „aus eigener Tasche“ drauf. Einige Tierschutzvereine sahen sich bereits gezwungen ihren Kommunen zu kündigen. Dies stellt Vereine und Kommunen vor erhebliche Herausforderungen und wirft die Frage auf, wie die gesetzlich verankerte Pflicht zur Fundtierbetreuung in der Praxis wirklich kostendeckend umgesetzt werden kann.
Angesichts dieser Entwicklungen sei es für die betroffenen Tierschutzvereine immer wichtiger, gemeinsam an dem Problem zu arbeiten und gegenüber den verschiedenen Kommunen eine einheitliche Sprache zu sprechen. Der Landestierschutzverband Niedersachsen lädt seine Mitgliedsvereine, wie auch den Tierschutzverein Höxter-Holzminden, zu einer Videokonferenz ein, um gemeinsame Lösungen zu besprechen. Ziel der Tierschutzvereine sei es, eine kostendeckende Finanzierung sicherzustellen.
Zum Hintergrund: Die Tierschutzvereine in Niedersachsen mit ihren angeschlossenen Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen bieten eine flächendeckende Vorsorge zur amtlichen Verwahrung von Tieren (Aufnahme von Fund-, Einziehungs- und Unterbringungstieren) an. Darüber hinaus bieten die Tierschutzvereine mit ihren Einrichtungen die Möglichkeit der Aufnahme von Tieren aus privaten Haushalten, die aus den unterschiedlichsten Gründen abgegeben werden müssen. Somit stellen die Tierschutzvereine in Niedersachsen die Unterbringung und Versorgung einer Vielzahl von Tieren sicher.
"Der überwiegende Anteil der Tierheime besteht aus veralteten Einrichtungen, die einen erheblichen Sanierungsstau vor sich herschieben. Dies zu bewältigen ist für gemeinnützige Einrichtungen schwer, da Spendeneinnahmen nicht beeinflussbar sind und der Kostendruck für den laufenden Betrieb bereits erheblich ist. An dieser Situation sind auch die Kommunen nicht unschuldig. Tierheime übernehmen in Niedersachsen ausnahmslos die Verwahrung und Versorgung von amtlichen Verwahrtieren. Die durch die amtliche Verwahrung entstehenden Kosten werden jedoch überwiegend nicht zu 100 Prozent durch die jeweilige Kommune, die die Dienstleistung zur amtlichen Verwahrung von Tieren in Anspruch nimmt, erstattet. Eine pauschale Kostenerstattung wird grundsätzlich nach der Haushaltslage für eine amtliche Pflichtaufgabe festgelegt und orientiert sich nicht am tatsächlichen Bedarf der Einrichtung“, erklärt der Landestierschutzverband Niedersachsen.
Langfristige Lösungen müssten in einer besseren Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Tierschutzvereinen bestehen. Die Kommunen seien gesetzlich verpflichtet, die Versorgung von Fundtieren sicherzustellen und dafür auch die nötigen Mittel bereitzustellen. Der Landesverband betonte, dass ein offener Dialog unerlässlich sei, um faire und nachhaltige Lösungen für beide Seiten zu finden.
Der Landestierschutzverband sagt zudem: „Hierzu muss man zwei Punkte verdeutlichen. Die amtliche Verwahrung von Tieren ist für die zuständigen Behörden eine gesetzliche Pflichtaufgabe und keine freiwillige Leistung. Zum anderen ist die Übernahme der Unterbringung dieser Tiere durch unsere Tierschutzvereine eine Dienstleistung und keine Tierschutzaufgabe, da diese den Behörden obliegt.“
Anstatt bestehende Verträge anzupassen, schließen einige Kommunen neue, oft günstigere Verträge mit anderen Vereinen ab, die außerhalb ihres Einzugsgebiets liegen. Dies erhöhe die Belastung der betroffenen Vereine und untergrabe die tierschutzrechtliche Verantwortung der Kommunen.