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Donnerstag, 21. November 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Bundesweit steigen die Sozialkosten. Kreise und Städte stellt das vor dem Hintergrund der allgemeinen angespannten Haushaltslagen vor enorme Herausforderungen. Um dem entgegenzuwirken, haben die Mitglieder des Kreistags des Kreises Höxter ein deutliches Votum abgegeben. Einstimmig folgten die Mitglieder dem Vorschlag von Landrat Michael Stickeln, sich einer Resolution anzuschließen. Die zentrale Forderung: Bund und Land sollen sich stärker an der Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Teilhabe für alle durch Inklusion beteiligen.

Damit folgt der Kreistag einer gleichlautenden Forderung der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe. Ein entsprechendes Schreiben an den Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, und an den Ministerpräsidenten des Landes NRW, Hendrik Wüst, hat Landrat Stickeln umgehend versendet.

Hintergrund für die Abstimmung des Kreistages ist die stetig steigende Landschaftsumlage, die vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) für alle neun kreisfreien Städte und die 18 Kreise in Westfalen-Lippe erhoben wird. Über die Landschaftsumlage werden insbesondere Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung finanziert.

„Die Landschaftsumlage stellt eine wesentliche Aufwandsposition im Kreishaushalt dar. Zudem ist sie mit stetigen Steigerungen verbunden. So sind die Aufwendungen der Landschaftsumlage allein im Kreis Höxter seit 2019 von rund 33 Millionen Euro auf rund 42,5 Millionen Euro in 2023 gestiegen“, erläutert Landrat Michael Stickeln.

Der Haushalt des LWL werde wiederum ganz wesentlich von den Aufwendungen für Eingliederungshilfeleistungen geprägt, mit denen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben gestärkt wird. „Die Finanzierung der Eingliederungshilfe erfolgt insofern im Wesentlichen aus kommunalen Mitteln. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bund und Land müssen sich hier stärker einbringen, auch um die kommunale Familie bei den steigenden Kosten in der Eingliederungshilfe dauerhaft zu entlasten“, so Landrat Stickeln.

In der nun verabschiedeten Resolution stellt der Kreistag verschiedene Möglichkeiten dar, wie eine solche Entlastung konkret erfolgen könnte – etwa durch die Aufstockung und Dynamisierung der Bundesentlastung, die Reformierung des Regelungskomplexes im Sozialgesetzbuch oder auch die Anhebung des sogenannten Verbundsatzes zur Verteilung der Steuereinnahmen des Landes auf die Kommunen.

„Die Anhebung des Verbundsatzes um nur ein Prozent von derzeit 23 auf 24 Prozent würde allein für den Kreis Höxter 1,3 Millionen Euro mehr an Zuweisungen bedeuten. Und: Für die Städte des Kreises würde das insgesamt 2,4 Millionen Euro bringen“, rechnet Kreiskämmerer Gerhard Handermann vor. Er betont: „Zudem würden die Städte zusätzlich von den Zuweisungen an den Kreis profitieren und bei der Kreisumlage entlastet.“

Landrat Stickeln hofft, dass die konstruktiven Vorschläge zur Stärkung der prekären kommunalen Haushalte in Berlin und Düsseldorf Gehör finden. „Es wäre ein wichtiger Beitrag zur Solidarität gegenüber den Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft und unserer kommunalen Familie.“

Foto: Kreis Höxter

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