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Spielzeug aus weichem Plastik
Älteres Spielzeug aus weichem Kunststoff sollte man Kindern nicht mehr geben. Das betrifft zum Beispiel alle Puppen und Figuren aus flexiblem Plastik sowie Plastikbälle oder aufblasbares Wasserspielzeug. Bis 2005 ist bei solchen Spielzeugen selbst namhafter Markenhersteller aus dem Kunststoff PVC (Polyvinylchlorid) damit zu rechnen, dass sie bestimmte Phthalat-Weichmacher wie DEHP (Diethylhexylphthalat) enthalten, die heute auch zum Schutz der Kindergesundheit verboten sind. Die Weichmacher sind nicht fest an den Kunststoff gebunden, sondern werden über Jahrzehnte hinweg freigesetzt und können über die Haut oder über den Mund aufgenommen werden. Mittlerweile ist bekannt, dass einige Phthalate das Hormonsystem stören und zu Unfruchtbarkeit führen können. Zudem können sie Diabetes oder Fettleibigkeit sowie das Entstehen von Allergien und Asthma begünstigen. -
Spielzeug aus harten Kunststoffen
Insgesamt fielen Spielzeuge aus hartem Plastik bei Schadstoffkontrollen bisher selten negativ auf. Lego-Steine aus den siebziger Jahren enthielten zwar teilweise Kadmium, in Steinen aus den neunziger Jahren wiesen die Forschende das Schwermetall jedoch nicht mehr nach. Außer beim Verschlucken ist eine Belastung mit Schwermetallen durch die Bauklötzchen ausgeschlossen. Ein harter Kunststoff ist allerdings in Verruf geraten, weil er aus Bisphenol A (BPA) hergestellt wird: Polycarbonat. BPA kann das Hormonsystem stören und so zahlreiche Gesundheitsschäden verursachen. Polycarbonat wurde häufig als durchsichtiger, harter Kunststoff eingesetzt. Wer sicher gehen möchte, entsorgt solche Artikel und gibt sie nicht mehr an Kinder weiter. Bis heute muss nicht gekennzeichnet werden, aus welchem Material ein Spielzeug besteht. -
Spielzeug aus Holz
Eine schwedische Studie ergab 2022, dass 83,5 Prozent der untersuchten älteren Spielzeuge aus Kunststoff die aktuell gültigen Grenzwerte überschritten. Bei neueren Produkten traf das immerhin noch auf 29,6 Prozent zu. Auch neue Plastikspielsachen sollten daher sorgfältig ausgewählt und von seriösen Händlern mit Sitz in Europa und nicht direkt aus Fernost über den Online-Handel gekauft werden. Generell empfiehlt es sich, beim Spielzeugkauf auf das GS-Zeichen („geprüfte Sicherheit“) zu achten. Dabei wurde von unabhängiger Stelle geprüft, ob das Produkt in Bezug auf Schadstoffe und Sicherheit den geltenden Gesetzen entspricht. Denn Spielsachen müssen nicht nur hinsichtlich Chemikalien sicher sein, sondern auch in der Handhabung. Wichtig sind zudem Altersangaben wie „Für Kinder unter drei Jahren nicht geeignet“. Das kann zum Beispiel ein Hinweis auf Kleinteile sein, die verschluckt werden können.
www.verbraucherzentrale.nrw/node/6911
Foto: VZ NRW/adpic