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Was bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt alle medizinischen Leistungen, die während der Reise akut notwendig werden und nicht bis zur Rückkehr ins Heimatland aufgeschoben werden können. Das gilt für Länder der EU sowie in Ländern, mit denen besondere Abkommen bestehen, wie zum Beispiel in Großbritannien, Norwegen oder der Türkei. Abgedeckt sind sowohl ambulante ärztliche Behandlungen in einer Praxis als auch stationäre Behandlungen in einem Krankenhaus. Ebenfalls übernommen werden akut nötige Arzneimittel aus der Apotheke. Es gelten aber zunächst die Regeln des Urlaubslandes: Sind dort Zuzahlungen oder Eigenanteile vorsehen, müssen diese selbst bezahlt werden. Rechnungen können nach der Rückkehr bei der Krankenkasse eingereicht werden, aber die Kosten werden nur bis zu der Höhe übernommen, wie sie bei einer inländischen Behandlung erstattet werden. Behandlungen bei Privatärzt:innen sind ausgeschlossen. Zudem kann eine Krankenkasse Verwaltungskosten berechnen. Eine Nachfrage bei der Krankenkasse, bis zu welcher Höhe Kosten erstattet werden, ist also vor einer Behandlung im Ausland ratsam. Bei Zahnersatz ist ohnehin vorab eine Genehmigung nötig. -
Was muss selbst bezahlt werden?
Der teuerste Notfall ist über die gesetzliche Krankenkasse nicht abgesichert: Der Rücktransport nach Deutschland, wenn jemand nach einem Unfall oder durch eine Erkrankung nicht in der Lage ist, auf normalem Weg mit dem Zug, Auto oder Flugzeug nach Hause zurückzukehren und im Urlaubsland nicht entsprechend versorgt werden kann. Diese Lücke schließt die Auslandsreise-Krankenversicherung. Schlagzeilen machte im Juni der Fall eines 25-Jährigen aus NRW, der sich in Thailand bei einem Roller-Unfall das Genick gebrochen hatte und dessen Rücktransport rund 150.000 Euro kostete – Geld, das durch eine Spendenaktion zusammenkam. -
Was gilt für Privatversicherte?
Menschen mit einer privaten Krankenversicherung sollten beachten, dass die Tarife der privaten Krankenversicherung (PKV) grundsätzlich weltweit gelten, dass aber der Rücktransport nach Deutschland häufig nicht versichert ist. -
Wer sollte eine neue Police abschließen?
Sofern schon eine Auslandskrankenversicherung besteht – häufig auch über eine Kreditkarte – sollte man vor Reiseantritt prüfen, ob wichtige Leistungen enthalten sind. Falls nicht, ist der Abschluss einer weiteren Versicherung möglich. Eine Doppelversicherung schadet nicht, muss im Versicherungsfall aber angegeben werden. Später kann dann der ungewünschte Vertrag gekündigt werden. Ein Neuabschluss ist auch unmittelbar vor Reiseantritt noch möglich. -
Was sollte die Auslandskrankenversicherung enthalten?
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Mehr zu Auslandsreisekrankenversicherungen gibt es hier:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/10713
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Mehr zum Versicherungsschutz im Ausland unter:www.verbraucherzentrale.nrw/node/10713
Foto: VZ NRW/adpic