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Donnerstag, 21. November 2024 Mediadaten
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NRW (red). Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer: "Mit dem Programm unterstützen wir Ideen zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure in den Themenfeldern des Ministeriums."
    
Mit einer Neuauflage des Programms zur "Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements" stärkt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr das Ehrenamt und unterstützt Projektideen von Vereinen, Initiativen, Einzelpersonen und gemeinwohlorientierten Unternehmen. "Wir wollen die Zivilgesellschaft stärken. Denn schließlich lebt Demokratie von engagierten, interessierten und aktiven Bürgerinnen und Bürgern", sagte Minister Oliver Krischer zum Start der dritten Programmphase, welche drei aufeinanderfolgende Programmaufrufe beinhalten wird. "Mit dem Programm zur Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements möchten wir engagierten Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Aus kreativen Ideen sollen konkrete Projekte werden, die nachhaltig Bestand und Erfolg haben."

Unterstützt werden Projektideen rund um die folgenden Themenfelder:

  • Naturschutz, Biodiversität, Artenschutz
  • Nachhaltige Entwicklung, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), Umweltbildung
  • Transformation
  • Anpassung an den Klimawandel, Natürlicher Klimaschutz
  • Umweltwirtschaft
  • Verkehr, Mobilität der Zukunft, Radverkehr, Verkehrssicherheit
  • Kreislaufwirtschaft, Circular Economy
  • Wasserwirtschaft und Bodenschutz
  • Immissionsschutz, Umwelt und Gesundheit, Gentechnik

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen können sich bis zum 10. Oktober 2023 bewerben. Dabei müssen sie ihre Ideen in einer Projektskizze beschreiben und deutlich machen, wo sie fachliche Beratung wünschen. Das Ministerium wählt aus den eingereichten Vorschlägen nach fachlichen Gesichtspunkten aus.
Den ausgewählten Initiativen bietet das Programm eine kostenlose, qualifizierte Beratung an. Das Spektrum der Beratung reicht von der Unterstützung bei der Vereinsgründung bis zur Hilfe bei der Beantragung von Fördergeldern. Pro Initiative können Beratungskosten von bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden; insgesamt sind im Rahmen des Programms für die drei aufeinanderfolgenden Programmaufrufe Mittel für die Beratungen von bis zu 600.000 Euro vorgesehen.

Weitere Infos unter: 

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