Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige

NRW (red). Mit der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung hat der Bund einheitliche Mindeststandards für alle Bundesländer festgelegt. Die Verordnung regelt unter anderem Fragen zur Quarantäne, häuslichen Isolierung, zu Testnachweisen und auch zum Impf- bzw. Genesenen-Status. Was aktuell zu beachten ist, steht in der Test- und Quarantäneverordnung für Nordrhein-Westfalen. 

Die Omikron-Variante des Coronavirus hat sich auch in Deutschland durchgesetzt und ist flächendeckend dominierend. Ein Beleg hierfür: Die Infektionszahlen sind drastisch angestiegen. Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder Anpassungen der Quarantäne- und Isolationsregelungen beschlossen, die auch Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen haben. Die Landesregierung hat diese Regeln in der Test- und Quarantäneverordnung konsequent umgesetzt.

Grundsätzlich gilt:

Isolierung: Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, müssen sich in häusliche Isolierung begeben. Sie müssen sich also „absondern“, um keine weiteren Personen anstecken zu können.

Quarantäne: Auch Personen, die Kontakt zu infizierten oder möglicherweise infizierten Personen hatten, sollen sich im Regelfall in häusliche Quarantäne begeben. Es gibt allerdings Ausnahmen, beispielsweise für „geboosterte" Menschen.

Hinweise zur Isolierung und Quarantäne bei Schulkindern

Was mache ich, wenn mein Kind positiv getestet wurde? Was muss ich beachten, wenn mein Kind Kontakt mit einer infizierten Person hatte? Welche Regeln zur Isolierung und Quaratäne gelten für Kinder? Diese und weitere Fragen beantwortet die Handreichung zu den Isolations- und Quarantäneregeln für Eltern mit Schulkindern.

Unter diesem Link finden Sie umfangreiche Informationen rund um die Themen Quarantäne und häusliche Isolierung: https://www.mags.nrw/coronavirus-quarantaene 

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg#joomlaImage://local-images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg?width=295&height=255