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Donnerstag, 26. Dezember 2024 Mediadaten
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Höxter (red). Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist mit Einführung der neuen Coronaschutzverordnung NRW künftig nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Neben der Nutzung des Hallenbades, der Sporthallen und Sportplätzen und weiteren Freizeiteinrichtungen der Stadt Höxter zählen hierzu auch der Besuch des Jugendtreffs, der Stadtbücherei und grundsätzlich auch die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule sowie dem Besuch der entsprechenden Einrichtungen. Eine Ausnahme bilden hierbei Veranstaltungen der beruflichen Bildung und Integrationskurse. Für diese, sowie weitere städtische Bildungsveranstaltungen, standesamtliche Trauungen und Rats- und Ausschusssitzungen gilt die 3G-Regelung (Zutritt oder Teilnahme für Genesene, Geimpfte und Getestete, maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test). Ausgenommen von den Beschränkungen auf 2G sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre. Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Besucher und Teilnehmer haben den Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sowie ein amtliches Ausweisdokument zum Abgleich bereitzuhalten.

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