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Freitag, 27. Dezember 2024 Mediadaten
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NRW (red). Angesichts aktueller Ermittlungen und Medienberichte weist die Landesregierung darauf hin, dass Fälschungen von Impfnachweisen als Straftaten geahndet und empfindliche Geld- oder sogar Haftstrafen nach sich ziehen können. Das betrifft sowohl Personen, die die Zertifikate fälschen, als auch diejenigen, die diese gefälschten Zertifikate verwenden. Nach Ansicht von Innenminister Herbert Reul und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann muss hier konsequent durchgegriffen werden. In den vergangenen Tagen ist die Polizei wiederholt auf den Verkauf gefälschter Impfnachweise aufmerksam gemacht worden und hat entsprechende Ermittlungen eingeleitet.

„Fälschungen von Impfnachweisen sind keine Kavaliersdelikte, sondern zum Teil handelt es sich dabei um handfeste Straftaten. Die Strafverfolgungsbehörden werden entsprechenden Hinweisen konsequent nachgehen. Hier kann sich auch niemand rausreden. Jeder muss wissen: Auch wer den Nachweis nicht selbst fälscht, sondern ihn ‚nur‘ benutzt, kann sich strafbar machen“, erklärt Reul.

„Wenn Impfnachweise gefälscht werden und damit womöglich sogar noch Geld verdient wird, ist das eine Riesen-Sauerei. Das gefährdet unsere Erfolge im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Auf den Intensivstationen werden derzeit fast ausschließlich ungeimpfte COVID-19-Patientinnen und -Patienten versorgt. Hier kann es deshalb auch keine zwei Meinungen geben: Wer Impfnachweise fälscht oder gefälschte Impfnachweise benutzt, muss die Konsequenzen spüren“, sagt Laumann.

Reul und Laumann verweisen in diesem Zusammenhang zum Beispiel darauf, dass sich Personen, die Schutzimpfungen durchführen dürfen (u. a. Ärztinnen und Ärzte), strafbar machen können, wenn sie Impfnachweise fälschen. Ähnliches gilt für Bürgerinnen und Bürger, die den Behörden einen gefälschten Impfausweis vorlegen, um der Quarantäne zu entgehen oder die Lohnfortzahlung während der Quarantäne zu beantragen. Wer sich wiederum mit einem selbst gefälschten Impfnachweis – ganz gleich, ob Impfausweis, digitales Zertifikat oder ähnliches – Zugang zu privaten Veranstaltungen und Einrichtungen verschafft, für die eine 2G- oder 3G-Regelung gilt (z. B. in der Gastronomie und bei Konzerten), begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für diese können Geldbußen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Reul und Laumann erinnern noch einmal daran, dass es in Deutschland keine Impfpflicht gibt. „Jeder kann sich frei für oder gegen eine Impfung entscheiden. Aber: Wer sich nicht impfen lässt, muss sich trotzdem an Recht und Gesetz halten. Das gilt selbstverständlich und gerade auch für die Regelungen zu den Impfnachweisen. Andernfalls setzen ungeimpfte Personen bei Fälschungen von Nachweisen ihre Mitmenschen bewusst dem Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion aus. Und das können wir nicht tolerieren“, so beide Minister gemeinsam.

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