Höxter (red). Ab sofort dürfen nur noch Personen an städtischen Gremiensitzungen teilnehmen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Mit Änderung der Coronaschutzverordnung NRW und mit Erlass vom 24. August 2021 wurden die Hinweise zu kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Rats-und Ausschusssitzungen aktualisiert. Mit der Aktualisierung werden notwendige Anpassungen vollzogen. Insbesondere wird ausgeführt, dass auch Sitzungen kommunaler Gremien zu den Veranstaltungen gemäß § 2 Abs. 9 Satz 1 CoronaSchVO zählen.
Damit unterliegen bei kommunalen Gremiensitzungen sowohl die Gremienmitglieder selbst als auch die teilnehmende Öffentlichkeit bei einem entsprechenden Inzidenzwert über 35 den Teilnahmevoraussetzungen einer nachgewiesenen Immunisierung oder Testung. Teilnehmer haben einen entsprechenden Nachweis am Sitzungstag mit sich zu führen. Personen, die den Nachweis (3 G – Regel –; Test nicht älter als 48 Stunden) nicht erbringen, sind von der Teilnahme auszuschließen.
Um den Teilnehmenden auch künftig einen größtmöglichen Schutz zu gewährsleisten wird die Stadt Höxter auch weiterhin von der Möglichkeit der Durchführung der Sitzungen in großen Räumen und mit Abstand Gebrauch gemacht. Diese Vorgehensweise hat sich in der Vergangenheit gut bewährt. Bis zum Sitzplatz besteht Maskenpflicht.