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Samstag, 28. Dezember 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Sie gilt ab Freitag und beinhaltet wichtige Änderungen für das öffentliche Leben. Die bisherigen Inzidenzstufen fallen. Es wird nur noch einen Schwellenwert für einschränkendere Maßnahmen geben: den Inzidenzwert 35.

„Ich begrüße die Entscheidung der Landesregierung sehr, nicht mehr allein die Inzidenz einer Region als Maßstab für Öffnungsperspektiven heranzuziehen. Wir haben heute eine ganz andere Lage als noch im Frühling. Das Ziel, unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten, erreichen wir dank des Impffortschritts auch mit weniger starken Beschränkungen des öffentlichen Lebens“, sagt Landrat Michael Stickeln.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte bei der Bekanntgabe der neu gefassten Coronaschutzverordnung: „Wir stehen an der entscheidenden Schwelle zur Normalität.“ Ein großer Teil der Bevölkerung sei bereits geimpft. „Für diese Menschen darf der Staat keine deutlichen Einschränkungen mehr machen“, so Laumann.

Mittlerweile sind im Kreis Höxter fast 100.000 Menschen bereits das erste Mal geimpft. Das entspricht einer Impfquote von über 70 Prozent. Die Zahl der vollständig Geimpften liegt bei rund 92.000. Das sind rund 66 Prozent der Bevölkerung im Kreis Höxter.

Deutschlandweit steigt derzeit wieder die Zahl der Neuinfektionen, auch im Kreis Höxter. „Das Ausbruchsgeschehen nimmt überall im Kreis Höxter derzeit wieder zu, was sicher auch an den geltenden Lockerungen des öffentlichen Lebens und dem Ende der Urlaubszeit liegt. Ein Zusammenhang der einzelnen Ausbrüche ist in den meisten Fällen nicht erkennbar“, erklärt der Leiter des Gesundheitsamtes des Kreises Höxter, Dr. Ronald Woltering.

Ein Schwerpunkt der Infektionen ist aktuell das Stadtgebiet von Willebadessen. „Dort haben sich besonders viele ungeimpfte Personen offenbar im Zusammenhang mit einem Gottesdienst und im privaten Umfeld angesteckt. Es sind mehrere Familien mit allen Mitgliedern betroffen“, so Dr. Woltering. Aufgrund der derzeit geltenden Lockerungen sei auch der Kreis von Kontaktpersonen, die sich derzeit in angeordneter Quarantäne befinden, sehr groß.

Auch Willebadessens Bürgermeister Norbert Hofnagel sieht den Grund für die ansteigenden Infektionszahlen in den geltenden Lockerungen, besonders mit Blick auf größere Veranstaltungen. Deshalb appelliert er an die Bürgerinnen und Bürger: „Auch wenn größere, private Veranstaltungen in Innenräumen mit Masken erlaubt sind, so sollten diese trotzdem nach Möglichkeit nach draußen verlegt werden. Hier ist das Verbreitungsrisiko des Coronavirus nachweislich geringer. Allen privaten Gastgeberinnen und Gastgebern muss die Gesundheit ihrer Gäste am Herzen liegen, deshalb bitte ich sie auch um freiwillige Rücksichtnahme.“

Vor dem Hintergrund der ansteigenden Neuinfektionen wird das Gesundheitsamt das Personal im Bereich der Kontaktnachverfolgung wieder aufstocken. Leiter Dr. Woltering: „Im Zusammenhang mit den Ausbruchsgeschehen im Kreisgebiet sind bereits zahlreiche PCR-Tests von Kontaktpersonen erfolgt, deren Ergebnisse aber noch ausstehen. Somit gehen wir davon aus, dass die Zahl der Infizierten in den kommenden Tagen weiter steigen wird.“ Gleiches gelte für die Anzahl der Menschen, für die Quarantäne verfügt werde.

Auch Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betont: „Die Pandemie ist leider noch nicht überwunden. Nur Impfen bringt uns eine volle Normalität. Bis dahin sind die Maskenpflicht in Innenräumen und mehr Coronatests für Nicht-Geimpfte erforderlich.“

Land NRW erlässt neue Coronaschutzverordnung

Die neue Coronaschutzverordnung, die ab dem kommenden Freitag, 20. August, gilt, hat eine neue Systematik. Viele Maßnahmenstufen fallen weg. Lediglich die Beachtung der sogenannten „3-G-Regel“ ist an eine Inzidenz von 35 oder mehr geknüpft. Das dreifache G steht für geimpft, genesen oder getestet. Entscheidend hierfür ist nicht nur die Inzidenz eines Kreises oder kreisfreien Stadt, sondern vor allem die Landes-Inzidenz. Sie liegt derzeit in NRW bei 64,4.

Die neue Verordnung ist geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten. Wer nicht geimpft oder genesen ist, für den gilt bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3-G-Regel“). Die sonstigen bewährten Verhaltensregeln (AHA) bleiben für Privatpersonen weiterhin empfohlen. Bestimmte Lüftungs- und Reinigungsvorgaben sind in einer kurzen Anlage zusammengefasst und ergänzen die Infektionsschutzvorgaben für Betriebsinhaberinnen und -inhaber.

Was gilt ab Freitag im Kreis Höxter?

Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Tests vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:

  • Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
  • Sport in Innenräumen
  • Innengastronomie
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Beherbergung
  • Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)

Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen. Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

 

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