Höxter (red). Da die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) des Landes NRW seit dem 23. März in Kraft getreten ist, hebt die Stadt Höxter ihre eigene Allgemeinverfügungen mit sofortiger Wirkung für die Zukunft auf.
Am 18. März hatte die Stadt eine umfassende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung zur Verhütung und Bekämpfung der Übertragung von SARS-CoV-2 (Corona-Virus) erlassen. Diese war eine Fortschreibung der Allgemeinverfügung der Stadt zum Verbot von öffentlichen Veranstaltungen vom 13. März und setzte die seitdem erlassenen Weisungen des Landesgesundheitsministeriums um.
Mit der Rechtsverordnung, die das Land NRW am 22. März veröffentlicht und am 30. März aktualisiert hatte, werden die Maßnahmen gegen das Coronavirus nun landesweit einheitlich geregelt. Da Landesrecht Vorrang vor der städtischen Verfügung hat, hatte die Landesregierung alle Kommunen aufgefordert ihre eignen Allgemeinverfügungen aufzuheben. Damit sollen sowohl das Verständnis der Regelungen erhöht als auch die Umsetzung erleichtert werden. Die Allgemeinverfügung der Stadt Höxter vom 18. März bleibt jedoch als Rechtsgrundlage für einzelne Verfügungen vor Inkrafttreten der CoronaSchVO bestehen.
Zunächst bis zum 19. April 2020 gelten nun für alle Bürgerinnen und Bürger jedoch die Bestimmungen der Landesverordnung.