Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 06. März 2026 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter (red). Dichter Morgennebel sorgt in diesen Tagen mancherorts im Kreis Höxter für Sichtbehinderungen. Die Polizei im Kreis Höxter appelliert daran, auf gute Sichtbarkeit zu achten. Darum gilt bei Nebel: Licht an! Sich nur auf das automatische Tagfahrlicht zu verlassen, genügt oftmals nicht.

Im Rahmen der Streife achtet die Polizei im Straßenverkehr darauf, dass alle Verkehrsteilnehmer gut sichtbar unterwegs sind, um Unfälle zu vermeiden. Unter Umständen wird mancher Autofahrer auch angehalten, um ihn an die eigene korrekte Beleuchtung zu erinnern. Nach der Straßenverkehrsordnung sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen bei Dämmerung, Dunkelheit oder, wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, zu benutzen.

Sehen und Gesehen werden ist das A und O im Straßenverkehr! Daher darf die Beleuchtung auch nicht verdeckt oder verschmutzt sein. Bei plötzlich auftretenden Nebelbänken ist ebenfalls Vorsicht geboten. Hier heißt es: Fuß vom Gas, Abblendlicht an und die Geschwindigkeit der Sichtweite anpassen! Wenn die Sichtweite unter 50 Meter beträgt, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Zudem ist dann die Nebelschlussleuchte einzuschalten. Auf Grund ihrer Blendwirkung ist die Nebelschlussleuchte bei Sichtweiten über 50 Meter auch wieder auszuschalten.

Die Lichtautomatik reagiert in der Regel nur auf Helligkeitsunterschiede. Sichtbehinderungen wie Nebel, starken Regen oder Schnee erkennt die Lichtautomatik nicht. Daher gilt grundsätzlich bei Nebel: Licht an!

Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg#joomlaImage://local-images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg?width=295&height=255