Karlsruhe/Höxter (TKu). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des sogenannten „Horrorhaus“-Täters Wilfried W. abgelehnt und damit die Anordnung der Sicherungsverwahrung durch das Landgericht Paderborn bestätigt. Die Entscheidung unterstreicht, wie hoch das Gefährdungspotenzial des 53-Jährigen weiterhin eingeschätzt wird. Wilfried W. hatte gemeinsam mit seiner damaligen Ehefrau über Jahre hinweg mehrere Frauen in einem Haus in Höxter (Nordrhein-Westfalen) unter grausamen Bedingungen misshandelt. Zwei Frauen aus Niedersachsen überlebten die Torturen nicht – sie starben an den Folgen der systematischen Gewalt. Das Paar hatte seine Opfer gezielt über Kontaktanzeigen in das abgelegene Haus gelockt, wo es sie fesselte, verbrühte, schlug und psychisch unterwarf.
2018 war Wilfried W. wegen dieser Taten zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Damals galt er als vermindert schuldfähig und wurde zunächst in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Spätere Einschätzungen ergaben jedoch, dass es sich um eine Fehleinschätzung handelte. Das Gericht sah in ihm einen voll schuldfähigen Täter mit manipulativen Fähigkeiten und ausgeprägtem Gewaltpotenzial – woraufhin er in den regulären Strafvollzug überstellt wurde. Im November 2023 ordnete das Landgericht Paderborn auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Demnach gehe von Wilfried W. weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit aus. Fachgutachter warnten, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut gewalttätige und ausbeuterische Beziehungen zu Frauen eingehen würde, sobald sich ihm die Gelegenheit dazu bietet.
Der BGH bestätigte diese Einschätzung in seinem aktuellen Beschluss. Die Richter in Karlsruhe sahen keine Rechtsfehler in der Entscheidung der Vorinstanz. Die Sicherungsverwahrung diene dem Schutz der Bevölkerung und sei im Fall von Wilfried W. „rechtlich nicht zu beanstanden“. Mit der abgelehnten Revision ist der Weg nun endgültig frei für die Sicherungsverwahrung nach Ablauf der Haftzeit.
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