Höxter (red). Das ganzjährige Schwimmen in Höxter ist mit zwei Entscheidungen im Rat der Stadt Höxter entschlossen worden. Unter Punkt vier der Ratssitzung am Donnerstag ist die Festlegung des Standortes für das neue Hallenbad erfolgt. Der Rat der Stadt Höxter stimmte mehrheitlich für den Standort an der Lütmarser Straße. Die Festlegung auf genau diesen Standort gefällt den Initiatoren des Bürgerbegehrens „Zwei Bäder für Höxter – Ein Standort“ nicht, weil sie sich den Bürgern verpflichtet fühlen, erklärt Hermann Loges von den Bürgern für Höxter.

Die Formulierung des Bäderbürgerbegehrens lautete nämlich verkürzt: „Sind Sie für die Sanierung des Freibades ... und gegen den Bau eines Hallenbades an der Lütmarser Str.?“ Mehr als 5000 Bürgerinnen und Bürger haben das Begehren mit ihrer Unterschrift unterstützt. Nun wollten die kleinen Ratsparteien aber das gesamte Vorhaben nicht in Gefahr bringen und erklärten den Verzicht auf das Einlegen von weiteren Rechtsmitteln gegen das „Durchboxen“ des Standortes, erklärt Loges. Hermann Loges hätte sich gemeinsam mit seiner Fraktion der Bürger für Höxter lieber den Standort oberhalb des König-Wilhelm Gymnasiums oder neben dem Freibad gewünscht. Auch wolle man nicht die vier Millionen Euro Fördermittel aus Berlin für das neue Hallenbad gefährden.

Am Samstag, den 24. Juni werden laut Loges die Bürger für Höxter in der Marktstraße in Höxter mit einem Stand vertreten sein, um die Bevölkerung über die Bäderentscheidung zu informieren und Fragen zu beantworten. Entschieden ist auch die Zukunft des Freibades. Bei zehn Enthaltungen und einer Nein-Stimme stimmte der Rat mehrheitlich für eine schnelle Umsetzung des Ausbaus mit einem Edelstahlbecken. Die Eröffnung soll wie versprochen zum Badesaisonbeginn 2018 erfolgen, wenn alles reibungslos funktioniert. Während dieses Themenpunktes wütete außerhalb des Rathauses ein schweres Gewitter mit Blitz und Donner. Der Spruch: „Ein Gewitter klärt die Luft“ hätte nicht besser zu dem lange gepflegten umstrittenen Thema passen können. Der Fraktionsvorsitzende Hermann Loges hat zum Thema Hallenbad-Standort eine Presseerklärung verfasst, die unserer Redaktion zugeleitet worden ist. Hier die ausführliche Presseerklärung:

Presseerklärung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens:

Die endgültige Festlegung des Standortes für das geplante neue Hallenbad hat seit fast 2 Monaten bei den Bürgern der Stadt Höxter für Verwirrung und Aufregung gesorgt. Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Zwei Bäder für Höxter – Ein Standort“ möchten ihren Standpunkt und ihren Umgang mit dieser Frage durch diese Presseerklärung den Bürgerinnen und Bürgern von Höxter und damit natürlich auch den gut 5.000 Unterstützern des erfolgreichen Bürgerbegehrens erläutern.++ Die Formulierung des Bäderbürgerbegehrens lautete verkürzt: „Sind Sie für die Sanierung des Freibades ... und gegen den Bau eines Hallenbades an der Lütmarser Str.?“ Der das Hallenbad betreffende zweite Teil des Bürgerbegehrens war der schwierigste Teil der Anfang des Jahres abgeschossenen verbindlichen Vereinbarung der Fraktionen im Rat der Stadt Höxter zur Lösung der Bäderfrage.

Der Umgang mit der Standortfrage des Hallenbades verlangte schon immer einen Spagat von den Initiatoren des Bürgerbegehrens, den Fraktionsvorsitzenden der UWG, der Grünen und der Bürger für Höxter, und ist nach wie vor der sensibelste Teil der Vereinbarung. Mit der Ankündigung, dass die Stadt Höxter auf der Grundlage des bereits in 2015 – damals noch erfolglos – gestellten Antrages auf Fördermittel des Bundes nunmehr doch noch in den Genuss von 4 Mio. € Bundeszuschuss kommen kann, haben der Bürgermeister und die Verwaltung - vollständig an den Initiatoren des Bäderbürgerbegehrens vorbei – Vorfestlegungen zum endgültigen Hallenbadstandort vorgenommen.

Das Bürgerbegehren und der Bäderkonsens wurden dabei rücksichtslos ignoriert. Um letztlich am 26. April in der Sitzung des Bäderausschusses bereits Nägel mit Köpfen zu machen, wurde der Bruch der verbindlichen Vereinbarung der Fraktionsvorsitzenden zur Bäderlösung in Höxter durch den Bürgermeister, die Verwaltung und die Mitglieder der Großen Koalition im Bäderausschuss billigend in Kauf genommen und die Lütmarser Str. als endgültiger Standort für das Hallenbad festgelegt.

Der Landrat als Kommunalaufsicht hat dann am 22. Mai 2017 bestätigt, dass der Bäderausschuss nicht berechtigt war, diesen Beschluss zu fassen. Die Stadt hat auf der Basis dieses rechtsunwirksamen Beschlusses des Bäderausschusses am 27. April 2017 die ergänzende Interessensbekundung für die 4 Mio. € Fördermittel beim BBSR als Fördermittelgeber eingereicht und darin den Standort für das Hallenbad ohne Einschränkungen mit der Lütmarser Str. benannt. Durch die unrechtmäßigen und rücksichtslosen Vorfestlegungen wurden aber bereits soviel Fakten geschaffen, dass die Initiatoren des Bäderbürgerbegehrens ohne ihr Zutun in einen Entscheidungskonflikt gedrängt wurden.

Dieser Konflikt betrifft neben den Fraktionen von UWG. Alle Beteiligten haben bei der aktiven Einwerbung von Unterschriften moralische Verantwortung und ein Stück weit auch rechtliche Verantwortung gegenüber den gut 5.000 Unterstützern des Bürgerbegehrens übernommen. Die Fragen des Bürgerbegehrens können von den offiziellen Vertretern des Bürgerbegehrens nicht beliebig ausgelegt, verfolgt oder aufgegeben werden.

Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens können daher bei der nunmehr in der Ratssitzung am 22. Juni endgültig vorgesehenen Beschlussfassung über den endgültigen Standort des Hallenbades an der Lütmarser Str. keine Zustimmung geben. Es wurden aber bereits Nägel mit Köpfen in Bezug für die Lütmarser Str. als Hallenbadstandort gemacht. Wenn die Standortfrage jetzt noch einmal aufgemacht würde, droht der Stadt Höxter beim Fördermittelgeber das Gesicht zu verlieren. Der enge Zeitplan für eine möglichst parallel verlaufende Sanierung des Freibades und die Erstellung eines Hallenbades würde gefährdet, und letztlich würden auch die in Aussicht stehenden 4 Mio. € Fördermittel selbst gefährdet werden, wenn jetzt nicht Klarheit und Rechtssicherheit hergestellt würden.

Daher haben sich die Fraktionsvorsitzenden der UWG, der Grünen und der Bürger für Höxter entschieden, den Beschluss zur endgültigen Festlegung des Hallenbadstandortes an der Lütmarser Str. zwar nicht zu unterstützen, sie verzichten aber ausdrücklich darauf, gegen den Beschluss rechtlich vorzugehen. Die Initiatoren des Bäderbürgerbegehrens machen hier zwar gute Miene zum bösen Spiel, glauben aber auch mit dieser Vorgehensweise verantwortungsvoll und verantwortungsbewusst mit dem Problem umzugehen, da bei einer anderen Entscheidung die Realisierung von ganzjährigen Schwimmen in Höxter ein weiteres Mal auf die lange Bank geschoben würde.

Viele Unterstützer haben die Initiatoren des Bäderbürgerbegehrens auch bereits direkt angesprochen und um diese Vorgehensweise gebeten. Es gibt aber auch andere Stimmen, die den Hallenbadstandort an der Lütmarser Str. nach wie vor als völlig ungeeignet sehen. Die Initiatoren des Bäderbürgerbegehrens bitten daher aus den dargelegten Gründen, die gut 5.000 Höxteraner Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für ihr Handeln in Bezug auf die Festlegung des dem Bürgerbegehren eindeutig widersprechenden Hallenbadstandortes. Die UWG, die Grünen, der Förderverein Freibad Höxter und die Bürger für Höxter stellen sich aber gern der Meinung der Bürgerinnen und Bürger aus Höxter und aus den zugehörigen Ortschaften und stehen am Samstag, 24. Juni auf einem Informationss stand in der Marktstr. in Höhe von Fielmann allen Bürgern auch über das Bäderthema hinaus Rede und Antwort.

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