Kreis Höxter (red). Die Fußballserie 2020/2021 hat gerade erst begonnen, schon musste sich das Sportgericht 16 Höxter mit einem unschönen Fall beschäftigen. Nachfolgend dazu die Pressemitteilung des Fußballkreises Höxter im Wortlaut:

Am 28. August kam es auf dem Sportplatz in Daseburg im Wettbewerb Kreispokal zur Begegnung zwischen dem SV Preußen-Daseburg und der SG Brenkhausen-Bosseborn-Ovenhausen.

In dem spannenden Match stand es am Ende der regulären Spielzeit 1:1, was auch der Spielstand zur Halbzeit war. Entschieden wurde die Partie erst durch ein Elfmeterschießen, was Preußen Daseburg mit 5:3 für sich entschied.

Doch bevor es zum Elfmeterschießen kam, ereignete sich in der 86. Minute leider eine unschöne Situation. In einem Zweikampf foulte ein Daseburger Spieler nach Bewertung des Schiedsrichters derartig hart, dass er ihn mit der roten Karte des Feldes verwies. Aufgrund des harten Einsteigens des Daseburger Spielers sah sich ein Brenkäuser Spieler veranlasst, zu diesem zu rennen, um ihn zur Rede zu stellen. Im Zuge dieses Disputes kam es zum Zusammenstoß mit den Köpfen zwischen beiden Spielern. Dieser Vorfall war nun am 23. September Gegenstand der mündlichen Verhandlung unter Corona-Bedingungen in der Kreisgeschäftsstelle des FLVW-Sportkreises Höxter in Bad Driburg.

Während der Daseburger Spieler behauptete, es habe sich bei dem Vorfall um einen unbeabsichtigten unglücklichen Zusammenstoß gehandelt, hatte das Sportgericht unter der Leitung des Vorsitzenden Gerd Thöne zum Ende der Beweisaufnahme keinerlei Zweifel daran, dass dies nicht so war, sondern dass es sich um eine vorsätzliche gewaltsame Handlung seitens des Daseburger Spielers in Form einer „Kopfnuss“ gegen seinen Gegenspieler gehandelt hat. Dieses hatte zur Folge, dass der Spieler für 20 Spiele in den Wettbewerben Meisterschaft und Pokal durch das Sportgericht gesperrt worden ist.

Neu ist in diesem Zusammenhang, dass die Sperren seit Beginn der Saison nicht mehr zeitlich ausgesprochen werden, sondern in Form der Anzahl. Dies hat zur Folge, dass die Sperren in der Winter- oder Sommerpause mitgenommen werden und evtl. nach der Pause weiter abgebaut werden müssen. Das gilt selbst bei einem Vereinswechsel. Der Vorsitzende des Kreissportgerichtes weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass jeder Spieler damit rechnen muss, im Verlaufe eines sportlich fairen Wettkampfes Opfer einer Verletzung zu werden, doch niemand muss in Kauf nehmen, beleidigt zu werden oder gar gewaltsame Handlungen gegen sich ergehen lassen zu müssen.

Daher wird es immer empfindliche Bestrafungen geben, wenn solche Handlungen abseits des Ballgeschehens erfolgen. Gewalt in jeglicher Form hat auf Sportplätzen nichts verloren. Dort sind auch die Strafgesetzbücher nicht ausgeschaltet, sodass es bei entsprechenden Anzeigen auch durch die Staatsanwaltschaft und Gerichte oft genug empfindliche Bestrafungen gegeben hat.

Der Vorsitzende des Sportgerichtes berichtet in diesem Zusammenhang von zwei weiteren Fällen, die zwar nicht Gegenstand des Verfahrens am 23. September waren, sich aber auch kürzlich ereignet haben. So wurde der FC Peckelsheim-Eissen-Löwen durch das Sportgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro belegt, weil jugendliche Anhänger des Vereins anlässig des Pokalspiels am 22.08.2020 in Vinsebeck Bengalos gezündet hatten.

Ein weiterer Vorfall ereignet sich am 06.09.2020 in der Partie zwischen der SG Scherfede-RimbeckWrexen II und dem SV Herste. Hier wird ein Herster Spieler beschuldigt, 2 Gegenspieler diskriminierend beleidigt zu haben. Für diese Fälle sieht die Rechts- und Verfahrensordnung vor, dass die Bearbeitung durch das Verbandssportgericht des FLVW bearbeitet wird. Zwischenzeitlich wurde das Verfahren durch das Verbandssportgericht auch übernommen und wird dort bearbeitet. Eine Entscheidung ist bislang dort noch nicht ergangen. Auszuschließen ist auch nicht, dass es diesbezüglich eine mündliche Verhandlung in Kaiserau geben wird, wenn es nicht im schriftlichen Verfahren abgehandelt werden kann.