Kreis Höxter/NRW (red). Für viele Einreisende und Zurückkehrende aus dem Ausland galt bisher die Verpflichtung, sich nach ihrer Einreise nach Nordrhein-Westfalen 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Die bisher geltende Corona-Einreiseverordnung des Landes NRW wurde jedoch durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in Münster vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit sind Ein- und Rückreisende derzeit nicht mehr generell verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben oder weiterhin dort zu verbleiben.

Wer jedoch Krankheitssymptome, wie Husten, Schnupfen oder Fieber, bemerkt, sollte unbedingt zu Hause bleiben und zügig mit der Hausarztpraxis telefonisch Kontakt aufnehmen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Im Telefonat mit der Hausarztpraxis ist auf den Auslandsaufenthalt hinzuweisen.

Falls Ein- oder Rückreisende jedoch selbst nachweislich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert oder Kontaktperson einer infizierten Person sind, gilt weiterhin die von der zuständigen Stadtverwaltung angeordnete Quarantäneverpflichtung.

Weitere Informationen des Landes NRW zum neuartigen Coronavirus sind zu finden unter: www.land.nrw/corona.